AGB
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Stand Januar 2009
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen – nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ - gelten für alle unsere erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. „Unternehmer“ i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Unsere sämtlichen Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss; Schriftform
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Kündigungen. Unsere im Angebot genannten Preise werden in EURO angegeben und gelten unter dem Vorbehalt, dass die per Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Sie beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung und Leistung berechtigen uns zur Preisänderung, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen mehr als vier Monate vergangen sind.
2. Liegt dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung offenbar ein falscher Preis aufgrund von Übertragungsfehlern zu Grunde, sind wir zu einer nachträglichen Preiskorrektur berechtigt. Lehnt der Kunde diese Korrektur ab oder kann zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, steht uns ein schriftlich auszuübendes Rücktrittsrecht zu.
3. Mit der Bestellung einer Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Leistung an den Kunden erklärt werden.
4. Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst diesen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
5. Ist die Erfüllung eines Auftrags von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung von dritter Seite abhängig, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend zu verlängern, sofern wir selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurden und dies nicht zu vertreten haben.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaig vorab gezahlte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Nachträgliche Änderungen, Mitwirkungspflichten, Vorarbeiten, Satzfehler, Korrekturabzüge
1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistung ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber uns äußern. Wir prüfen, ob der Änderungswunsch umsetzbar ist, ggf. welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird und teilen dies dem Kunden mit. Kommt eine Einigung zustande, ist dessen Inhalt im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung schriftlich vor Durchführung des geänderten Auftrags festzuhalten. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Die von der Änderung betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Kunde hat den - bei uns und ggf. Dritten - durch sein Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, uns Bild-, Ton-, Text-, Satz-, Adress- und Druckdaten oder ähnliche Materialien umgehend in einem von uns bestimmten, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des uns vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde hierfür die Kosten. Alle Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Proofs, Ausführungsmuster und ähnliche Vorarbeiten in digitaler oder analoger Form, die vom Kunden veranlasst sind, werden uns vom Kunden erstattet, auch wenn der Auftrag letztlich nicht erteilt wird.
4. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen sowie Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Die Rechtschreibung richtet sich nach der aktuellen Auflage des Dudens.
§ 4 Lieferung, Annahmeverzug, Mehr-/Minderlieferung und Gefahrübergang
1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass uns alle zur Ausführung des Auftrages relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Bsp.: Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Störungen der Telekommunikation usw.) oder Umständen im Verantwortungsbereiche des Kunden (Bsp.: nicht fristgerechte Erbringung von Mitwirkungshandlungen, Verzögerungen durch dem Kunden zurechenbare Dritte usw.) befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
2. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb eines Jahres nach Fertig-stellungsanzeige bzw. - bei avisiertem Versand - sofort ab oder ist ein Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen längere Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Kunden entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
4. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl des Versandwegs bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Leistung, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Leistung unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Leistung sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung herauszuverlangen.
4. Der Kunde ist berechtigt, ggf. die Leistung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Im kaufmännischen Verkehr steht uns gem. § 369 HGB das Recht zu, vom Unternehmer sämtliche uns zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten, Materialien und sonstige Gegenstände bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zurückzubehalten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsverzug
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und Zoll. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ab Werk (EXW). Portovorauszahlungen für Aussendungen sind generell vor Postauslieferung laut Portoanforderung zu leisten. Portoabrechnungen sind zahlbar netto Kasse. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen können wir Vorauszahlung verlangen. Bei umfangreichen Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 100.000,00 EUR sind wir berechtigt, vor Abschluss des Auftrages Teilrechnungen zu erstellen. Die Höhe der Rechnungsstellung richtet sich bei Übermittlung der Empfängeradressen durch den Kunden nach der Gesamtzahl der in der Datei übermittelten Adressen. Fehlerhafte oder doppelte Adressen usw. zählen mit.
2. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag (ohne Fracht, Versicherungs- oder sonstige Versandkosten). Anderenfalls erfolgt Zahlung ohne Abzug 30 Tage netto. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
4. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Materialstellung, Verwahren, Versicherung
1. Vom Kunden gestelltes Material ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird von uns ohne Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt. Mit einer Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundene Kosten sowie die Lagerspesen sind uns vom Kunden zu erstatten.
2. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Daten und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Sie werden – soweit sie uns vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind – bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen sie versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
§ 8 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Leistung nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
2. Die Kunden müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Versteckte Mängel können vom Kunden gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten ab Empfang der Leistung bei uns eintrifft. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Leistung beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Leistung. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 2 dieser Bestimmung).
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; die Erstattung von Portokosten kann der Kunde nicht verlangen. Dies alles gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Leistung. Das gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. Für die Richtigkeit vom Kunden gelieferter Emfängeradressen und deren Verwendungszweck ist der Kunde verantwortlich. Eine Verantwortung für die Herkunft und den Verwendungszweck übernehmen wir nicht.
§ 10 Datenschutz, Urheberrecht und Copyright
1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die auf ihn bezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses von uns benötigt werden, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes von uns zentral gespeichert und für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben verarbeitet werden; dasselbe gilt für Angebotsdaten.
2. Der Kunde stellt sicher, dass wir die zur Nutzung der uns von ihm übergebenen Materialien erforderlichen Rechte erhalten. Er gewährleistet, dass durch die Ausführung seines Auftrages keine Urheber- und Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Er haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insb. Urheberrechte, verletzt werden. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei und ersetzt uns entstandene Aufwendungen. Der Kunde haftet für das Copyright von Website-Inhalten, Fotos/Grafiken und sonstigen Dateien. Das Copyright des entworfenen Website-Layout liegt beim Urheber.
3. Wir gewähren dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Eine weiter gehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Wir können den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Der Kunde darf unsere Leistungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des Urheberrechtsgesetzes, und nur, soweit wir ihm Nutzungsrechte daran ausdrücklich einräumen, verwenden.
§ 11 Schutzrechtsverletzungen
1. Wir stellen auf eigene Kosten den Kunden von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen uns sonstige Schutzrechte) frei, wenn und soweit sie durch uns verursacht wurden. Der Kunde wird uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde uns nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen dürfen wir – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
§ 12 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen, Presseerklärung
1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.. Die Vertragsparteien vereinbaren, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
2. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
3. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung – auch per e-mail – zulässig.
§ 13 Eigentum - Werbung
1. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Lizenzen und Software-Entwicklungen bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen und/oder unsere Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übung oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
3. Es ist uns gestattet, den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen sowie die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 14 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
1. Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsverbindung einschl. Wechsel- und Scheckprozessen unser Geschäftssitz in Braunschweig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschl. dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Auslegung etwaiger Vertragslücken.