Einkaufsbedingungen der Borek Kommunikation GmbH

(Stand: Februar 2009)

 

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§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle unsere erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern – nachfolgend „Lieferanten“ genannt. „Lieferanten“ i.S.d. Einkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Einkaufsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Lieferanten unter Hinweis auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit aus-drücklich widersprochen.

 

§ 2 Angebot des Lieferanten - Bestellungen

 

Angebote des Lieferanten sind kostenlos. Der Lieferant hat sich im Angebot bzgl. Menge, Beschaffenheit und Ausführung an unsere Anfrage zu halten und uns im Fall der Abweichung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Er ist an sein Angebot 4 Wochen gebunden.

 

Unsere Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Fax oder E-Mail genügt. Eine – z.B. aus zeitlichen Gründen - im voraus mündlich oder telefonisch erfolgte Reservierung oder Bestellung erfordert zur Verbindlichkeit eine nachfolgende schriftliche Bestellung durch uns.

 

Der Lieferant bestätigt schriftlich den Auftrag innerhalb von 7 Tagen nach Eingang unserer Bestellung. Wir behalten uns vor, die Bestellung zurückzuziehen, wenn die Bestätigung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eintrifft.

 

§ 3 Preise

 

Alle Preise verstehen sich – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart – frei Empfangsort, einschl. Verpackung und Transportversicherung. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von unseren Lieferanten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.

 

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

 

Alle vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich und vom Lieferanten einzuhalten. Maßgeblich für die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ist der Eingang der mangelfreien Lieferung und/oder Leistung am Empfangsort.

 

Teillieferungen sind unstatthaft, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Jede Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.

 

Bei drohendem Lieferverzug ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich zu informieren.

 

Liefert oder leistet der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht verschuldet hat. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die uns durch Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins entstehen.

 

§ 5 Verpackung und Versand

 

Die Ware ist vom Lieferanten handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Für alle Transportschäden, insb. solche, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Lieferant.

 

Lieferungen erfolgen gemäß unseren Richtlinien für die Anlieferung von Waren. Unsere Lieferanschrift lautet: Borek Kommunikation GmbH, Lüttgenröder Str. 4, 38835 Osterwieck. Unsere Annahmezeiten liegen von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 15.30 Uhr.

 

§ 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

 

Wir nehmen die Lieferung unter Vorbehalt hinsichtlich Menge und Qualität an und quittieren nur die Anzahl der gelieferten Packeinheiten. Bei sofort erkennbaren Beschädigungen werden diese auf dem Frachtpapier notiert und vom Frachtführer gegengezeichnet. Die genaue Wareneingangskontrolle erfolgt später anhand des Lieferscheines.

 

Wir rügen Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

 

Schadensersatzansprüche wegen verdeckter Beschädigungen und/oder Fehlmengen behalten wir uns vor.

 

Senden wir mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, dem Lieferanten den Rechnungsbetrag zurückzubelasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweis höherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt dem Lieferanten vorbehalten.

 

§ 7 Gewährleistung

 

Der Lieferant haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Er gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages.

 

Die bei der Mängelbeseitigung oder Nachlieferung vom Lieferanten zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, Reisekosten und die Kosten für eine etwaige Durchführung der Mängelbeseitigung bei oder durch uns.

 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, soweit nicht durch gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorgesehen ist oder eine solche vertraglich vereinbart wurde.

 

§ 377 HGB wird für nicht offenkundige Mängel ausgeschlossen. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der Lieferant wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel.

 

Die Abnahme der Ware bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und/oder Schadensersatzansprüchen.

 

Wir sind berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten an unsere Kunden abzutreten.

 

§ 8 Freistellung von Sach- und Rechtsmängeln, Schutzrechte

 

Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von ihm geleisteten Produkts gegen uns erheben, und erstattet uns die notwendigen Kosten für die notwendige Rechtsberatung und –vertretung.

 

Der Lieferant erklärt durch Annahme der Bestellung ausdrücklich, dass an dem Gegenstand seiner Lieferung keine Rechte, insb. keine Urheberrechte, Patente oder andere Schutzrechte Dritter, haften. Er haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages sowie bei Lieferung und Benutzung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei und ersetzt uns alle durch die Abwehr solcher Ansprüche entstehen den Vertretungs- und Beratungskosten.

 

§ 9 Sublieferanten

 

Der Lieferant ist ohne unsere Einwilligung grundsätzlich nicht berechtigt, unsere Bestellungen/Aufträge ganz oder teilweise an Dritte (Sublieferanten) weiterzugeben. Sollte es mit unserer Zustimmung zu einer Weitergabe kommen, entbindet dies den Lieferanten nicht von der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber. Er haftet für ein Verschulden seiner Sublieferanten wie für eigenes Verschulden.

 

§ 10 Rechnungslegung

 

Lieferanten senden uns ihre Rechnungen nach ordnungsgemäßer Lieferung/Leistung unter Einhaltung der jeweils geltenden umsatzsteuerlichen Formvorschriften an die Rechnungsanschrift Borek Kommunikation GmbH, Lüttgenröder Str. 4, 38835 Osterwieck.

 

Auf Rechnungen/Gutschriften muss unsere Bestellnummer deutlich sichtbar sein. Rechnungen ohne Bestellnummer können wir unbearbeitet an den Lieferanten zurücksenden.

 

Leistungsrechnungen müssen entsprechende Leistungsnachweise enthalten.

 

§ 11 Zahlung, Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsverhältnisse

 

Nach Waren- und Rechnungserhalt leisten wir Zahlung binnen 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Frist läuft mit Rechnungseingang, jedoch nicht vor mangelfreier Vertragserfüllung. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn wir die Bank am letzten Tag der Frist zur Zahlung angewiesen haben.

 

Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Durch die Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten nicht bestätigt; die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.

 

Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

 

Die Abtretung von Forderungen des Lieferanten gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach der Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Import- und Exportbestimmungen, Zoll

 

Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land erfolgen, gibt der Lieferant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.

 

Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, auf seine Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.

 

§ 13 Unterlagen

 

Von uns zur Verfügung gestellte Unterlagen, Druckträger, Dateien usw. bleiben unser Eigentum; alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Sie sind uns einschließlich aller angefertigten Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurückzugeben. Insoweit ist der Lieferant zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Er darf die genannten Gegenstände nur zur Ausführung der Bestellung verwenden und sie unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.

 

§ 14 Datenschutz, Geheimhaltung und Werbung

 

Wir sind berechtigt, sämtliche Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Lieferanten benötigt werden, zu speichern und zu verarbeiten, auch soweit es sich um personenbezogene Daten handelt.

 

Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die er im Laufe der Geschäftsverbindung erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

Dem Lieferanten ist es nicht gestattet, ohne unsere schriftliche Zustimmung die Wort- und Bildmarke „BOREK“, die Firmierung „BOREK“ oder sonst eine Umschreibung des Unternehmens „BOREK“ für öffentliche Aussendungen, Werbezwecke oder sonstige öffentliche Verlautbarungen zu nutzen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

 

Wenn der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschl. Wechsel- und Scheckprozessen unser Geschäftssitz in Braunschweig. Dasselbe gilt, wenn der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Lieferanten einschl. dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Auslegung etwaiger Vertragslücken.

 

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